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Animus auctoris

Animus auctoris Logo #42000 Die Ausdrücke animus auctoris (lateinisch Wille des Urhebers) und animus socii (Wille des Teilnehmers) gehören im Strafrecht zum Problemkreis von Täterschaft und Teilnahme. Nach der in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung wird als Täter behandelt, wer den Willen hatte, als Täter zu handeln (animus auctoris) und als Teilnehmer, wer (ledig...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Animus_auctoris

animus auctoris

animus auctoris Logo #40204(lat.) 'Täterwille'. Das Schlagwort entscheidet im Strafrecht darüber, ob der Angeklagte Mittäter oder Teilnehmer einer Straftat ist. Nach dem BGH ist in Abgrenzungsfragen zwischen Mittäterschaft und Teilnehmerschaft die innere Einstellung des Täters entscheidend. Wollte er die Tat als eigene, so ist er Mittäter. Wollte er aber eine andere Ta...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40204

animus auctoris

animus auctoris Logo #42834Mit animus auctoris wird im Strafrecht der Wille Täter zu sein bezeichnet. Mit animus socii dazu im Gegensatz der Wille Gehilfe zu sein bezeichnet. Anhand dieses Willens hat ursprünglich das Reichsgericht zwischen Täter und Gehilfen abgegrenzt. Der BGH hat diese Rechtsprechung mit Änderungen übernommen.
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/animusauctoris.php
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